KRAFTRÄDER(auch mit Beiwagen)mit einem Hubraum bis 125 cm3. Und einer Motorleistung von nicht mehr als 11KW
Bei denen das Verhältnis zur Leistung zum Gewicht 0,1KW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Symmetrisch
angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 KW.
MINDESTALTER: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Krafträder(auch mit Beiwagen)mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW,bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2KW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70KW Motorleistung abgeleitet sind.
MINDESTALTER: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen A1 und AM
Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm3
oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, oder mehr als 35kw oder mehr als 70KW Motorleistung beträgt.
MINDESTALTER: 24 Jahre(für Direkteinstieg),20Jahre(bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
Dreirädrige Kraftfahrzeuge : mit einer Leistung von mehr als 15KW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und einer Leistung von mehr als 15KW.
MINDESTALTER: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht überschreitet.
MINDESTALTER: 18Jahre(17Jahre für Teilnehmer am,,Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig!
Eingeschlossene Klassen: Keine
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500kg und nicht mehr als 4250kg.
MINDESTALTER: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am,,Begleitetem Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig!
Kraftfahrzeuge-ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM,A1,A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg,die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15KW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
MINDESTALTER: 18 Jahre(17 Jahre für Teilnehmer am ,,Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen AM und L
Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die
Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. Eine 15 minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug
mit Schaltgetriebe. Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.
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