Qualitätsfahrschule seit über 44 Jahren

Fahrschule KONZELMANN

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FAHRSCHULE KONZELMANN

"Dein Weg zum Führerschein"

Fahrschule Konzelmann - Dein zuverlässiger Partner für sicheres ,verantwortungsvolles und selbstbewusstes fahren!

In unserer Fahrschule legen wir größten Wert auf professionelle Ausbildung und individuelle Betreuung. Wir begleiten dich Schritt für Schritt auf dem Weg zu deinem Führerschein.

Das Fahren ist unsere Leidenschaft, und genauso bringen wir es Dir bei!


Unsere Vorteile und Leistungen:

  • Modernste Lehrmethoden und Technologie
  • SPEEDKURSE in 1 Woche zur Theorie siehe unten!
  • Moderne Fahrzeuge in Top-Zustand für deine Sicherheit und Komfort
  • Persönliche Unterstützung und individuelle Förderung
  • Spaß am Lernen – bei uns wird das Fahren lernen zum Erlebnis
  • Technische Einweisung durch Qualifizierter KFZ Ausbilder
  • Keine lange Wartezeiten auf Fahrstunden
  • Freundliche Ausbilder
  • Familien & Freunde Bonus


Du möchtest deinen Führerschein schnell und effizient erwerben? Dann bist du bei uns genau richtig! Kontaktiere uns noch heute. Gemeinsam starten wir durch – auf dem Weg zu deinem Führerschein und der Freiheit, die er mit sich bringt. Wir freuen uns auf dich!"

JETZT DURCHSTARTEN - IN EINER WOCHE ZUR THEORIE

SPEEDKURSE

SPEEDKURS

JUNI 24

Theorie - 03.06. - 11.06.

NUR NOCH WENIGE PLÄTZE FREI!

SPEEDKURS

AUGUST 24

Theorie - 19.08. - 27.08.

Im Kurs enthalten: Sehtest + Erste Hilfe

Die Kosten für den Sehtest + Erste Hilfe sind nicht in der Kursgebühr enthalten!

FAHRERLAUBNISKLASSEN

PKW + ANHÄNGER

B, BF17

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: AM und L

B197

Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.


BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht überschreitet.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

FAHRERLAUBNISKLASSEN

ZWEIRÄDER ALLER ART

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von

bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei

denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und

einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer

bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer

Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer

Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der

Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem

Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet

sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem

19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als

Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von

mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch

angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei

Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von

mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

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