FAHRSCHULE KONZELMANN
Qualität aus einer Familie, Seit mehr als 45 Jahren!
"Dein Weg zum Führerschein"
Fahrschule Konzelmann
Dein zuverlässiger Partner für sicheres, verantwortungsvolles und selbstbewusstes fahren!
In unserer Fahrschule legen wir größten Wert auf professionelle Ausbildung und individuelle Betreuung. Wir begleiten dich Schritt für Schritt auf dem Weg zu deinem Führerschein mit Modernen Interaktiven Medien in der Theorie, sowie mit Modernen Fahrzeugen in der Praxis.
Das Fahren ist unsere Große Leidenschaft, und genauso bringen wir es Dir bei!
Wir nehmen uns intensiv Zeit für Dich, und gehen intensiv auf Dich ein, das in deiner Ausbildung alles so gut es geht glatt läuft. Denn Unser Ziel ist Dich Sicher, Selbstbewusst und Verantwortungsvoll in den Straßenverkehr zu bringen.
Du möchtest deinen Führerschein korrekt schnell und effizient erwerben? Dann bist du bei uns genau richtig! Buche gleich einen SPEEDKURS und kontaktiere uns noch heute. (Siehe unten Kontakt Formular) Einfach alles ausfüllen und abschicken!
Wir melden uns dann schnellsten bei Dir!
Auch bieten Wir für ZweiradKlassen ab dem Jahr 2025 SPEEDKURSE an! Termine folgen noch!
Gemeinsam starten wir durch! Auf dem Weg zu deinem Führerschein und der Freiheit, die er mit sich bringt. Wir freuen uns auf dich!"
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SPEEDKURSE
Theorie SPEEDKURS
JANUAR 25
Theorie - 07.1. - 15.1.2025
START: 17:30UHR
Theorie SPEEDKURS
APRIL 25
Theorie - 07.4. - 15.4.2025
START: 17:30UHR
Theorie SPEEDKURS
Juni 25
Theorie - 23.6. - 1.7.2025
START: 17:30UHR
Im Kurs enthalten: Sehtest! (Erste- Hilfe Kurs auf Anfrage!)
Die Kosten für den Sehtest sind nicht in der Kursgebühr enthalten!
FAHRERLAUBNISKLASSEN
PKW + ANHÄNGER
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
FAHRERLAUBNISKLASSEN
ZWEIRÄDER ALLER ART
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei
denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer
Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der
Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem
Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet
sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem
19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als
Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von
mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch
angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei
Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
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Dienstags: ab 18:45Uhr-19:15Uhr
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