Qualitätsfahrschule seit über 45 Jahren

Herzlich Willkommen!

Fahrschule KONZELMANN


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"Dein Weg zum Führerschein"

Fahrschule Konzelmann

Seit 45 Jahren!

Dein zuverlässiger Partner für sicheres ,verantwortungsvolles und selbstbewusstes fahren!

In unserer Fahrschule legen wir größten Wert auf professionelle Ausbildung und individuelle Betreuung. Wir begleiten dich Schritt für Schritt auf dem Weg zu deinem Führerschein mit Modernen Medien sowie in der Theorie, auch mit Modernen Fahrzeugen in der Praxis.

Das Fahren ist unsere Große Leidenschaft, und genauso bringen wir es Dir bei!

Wir nehmen uns intensiv Zeit für Dich das in deiner Ausbildung alles so gut es geht glatt läuft. Denn Unser Ziel ist Dich Sicher, Selbstbewusst und Verantwortungsvoll in den Straßenverkehr zu bringen.


Du möchtest deinen Führerschein korrekt schnell und effizient erwerben? Dann bist du bei uns genau richtig! Buche gleich einen SPEEDKURS und kontaktiere uns noch heute. (Siehe unten Kontakt Formular) Einfach alles ausfüllen und abschicken!

Auch bieten Wir für ZweiradKlassen ab dem Jahr 2025 SPEEDKURSE an! Termine folgen noch!

Gemeinsam starten wir durch – auf dem Weg zu deinem Führerschein und der Freiheit, die er mit sich bringt. Wir freuen uns auf dich!"

JETZT DURCHSTARTEN - IN EINER WOCHE ZUR THEORIE

SPEEDKURSE

Theorie SPEEDKURS

JANUAR 25

Theorie - 06.1. - 14.1.2025

START: 17:30UHR

Theorie SPEEDKURS

APRIL 25

Theorie - 08.4. - 16.4.2025

START: 17:30UHR

Im Kurs enthalten: Sehtest!

Die Kosten für den Sehtest sind nicht in der Kursgebühr enthalten!

FAHRERLAUBNISKLASSEN

PKW + ANHÄNGER

B, BF17

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: AM und L

B197

Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.


BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht überschreitet.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

FAHRERLAUBNISKLASSEN

ZWEIRÄDER ALLER ART

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von

bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei

denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und

einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer

bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer

Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer

Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der

Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem

Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet

sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem

19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als

Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von

mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch

angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei

Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von

mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Schreib uns einfach!

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zum Führerschein.

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Montags: ab 18:45Uhr-19:15Uhr

Dienstags: ab 18:45Uhr-19:15Uhr

(außer Feiertag!)

Mobil +49 170 - 288 7 228

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